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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1.
Baustelleneinrichtung und
Räumung je nach Aufwand.
§2. Strom und Wasser Bauseits. Allgemein wird Kraftstrom 32 CEKON,
35 Amp. benötigt. Bei Bohrdurchmessern bis 150 mm nur Lichtstrom 16 Amp. abgesichert. Max. Entfernung der Entnahmestelle 50 m. Für Wasserschäden wird keine Haftung übernommen.
§3. Umsetzen, von Stockwerk zu Stockwerk, oder jeder
weiteren Bohr-,
Sägestelle außerhalb eines Umkreises von 20 m pauschal je Bohr - Einrichtung € 19,- , für Wandsäge € 26,- .
§4. Sonderarbeiten und Wartezeiten auf der Baustelle je Arbeitskraft € 29,- .
§5. Schuttabtransporte sind nicht in den Preisen enthalten. Gerüststellung nur bis 2 m Arbeitshöhe .
§6. Überkopfbohrungen 50 %, Schrägbohrungen 25 % Aufschlag .
§7. Bei Minderungen bis € 250,- Auftragsumfang müssen die Stundensätze je Team einschl. Geräte mit € 65,- veranschlagt werden, zzgl. Bohr bzw. Sägepreise .
§8. Bohrpunkte und Sägeschnitte sind vom Auftraggeber Einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder Sägeschnitte ergeben, trägt allein der Auftraggeber die volle Haftung .
§9. Unsere Preise sind für Werktage gültig. Für Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen oder in der Nacht müssen Aufschläge auf den Gesamtbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
§10. Sthalzuschlag- Schnittflächenpreise €/ Qcm² Für Quer – Längsschnitte Größer als 2 Qcm² € 0,75,- je Qcm²
Alle
Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt . |
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